ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB der SCHMIDINGER GMBH
Geltungsbereich
Alle unsere Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich auf Grund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Zwischenhändler verpflichten sich hiermit, diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen den Endabnehmern zu überbinden und haften für sämtliche Schadenersatzansprüche von Endabnehmern, die durch Nichtüberbindung dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen resultieren. Widersprechende Bedingungen der Kontrahenten werden nur dann verpflichtend, soweit sie von uns und ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße selbst verantwortlich, ebenso für die technische einwandfreie Lösung beigebrachter Pläne und Zeichnungen.
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote gelten stets freibleibend. Die Auftragsannahme erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen, des Lieferscheines und der Rechnung. Mündliche Absprachen und Vereinbarungen mit Vertretern sind uns gegenüber unwirksam, wenn wir diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben; auf jeden Fall dann, wenn uns der Auftrag erteilt wird.
2. Preise
Die Preise sind in Euro angegeben. Die Gültigkeit der Preisliste ist freibleibend. Bei Verbrauchern ist bei Eintritt maßgebender Umstände sowohl eine Entgelterhöhung als auch eine Entgeltsenkung möglich. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen, Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen gehen zu Lasten des Käufers. Es steht uns frei, Zahlung entsprechend dem Wechselkurs bzw. gemäß den Import- und Exportbedingungen des Bestell- oder des Zahltages zu fordern.
3. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen. Die bei der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferfrist ist eine Cirka-Frist und kann bis zu 8 Wochen überschritten werden. Lieferschwierigkeiten seitens unseres Lieferanten finden in vorig genannter Frist keine Berücksichtigung und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen. Vertragsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen sind gänzlich ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Lieferfrist berechtigt den Käufer keinesfalls zur Geltendmachung eines Schadenersatzes oder zu Rücktritt. Geräte der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag gemäß § 918 ABGB ganz oder teilweise (unter Aufrechterhaltung der Schadenersatzansprüche) zurückzutreten. Bei Verweigerung der Abnahme sind wir auch berechtigt, die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst oder bei einem Spediteur einzulagern.
Gefahrenübergang: Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht bei Ablieferung bzw. beim Abholen der Ware durch den Besteller an diese über.
4. Gewährung/Schadenersatz/Produkthaftung/Naturmaßnahme
Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird für alle an der Herstellung und an dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei der Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 4 Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden. Die Gewährleistungsansprüche der Konsumenten werden dadurch nicht berührt. Für alle Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung oder Weiterverarbeitung an von uns gelieferten Gegenständen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Mängel, welche mit Baufeuchte oder bauseitiger Regeneinwirkung in ursächlichem Zusammenhang stehen. Bei nachweislichen Material- oder Ausführungsfehlern sind wir berechtigt, nach Wahl den Fehler zu beseitigen oder kostenfreien Ersatz zu stellen oder einen entsprechenden Abzug vom Endpreis vorzunehmen. Für die Kosten durch den Besteller oder Dritte selbst vorgenommenen Mängelbehebungen hat der Lieferer nicht zu haften. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instand gehalten wurde. Ferner, wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurden. Für Sachschäden, die bei der Demontage bzw. Montage von Fenstern und Türen bei Leibungen, Faschen, udgl. entstehen und lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Soweit der Kunde als Unternehmer durch ein von uns geliefertes Produkt in seinem Unternehmen Schaden erleidet, verzichtet er ausdrücklich auf den Ersatz von Sachschäden. Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns erworbenen Produkte verpflichtet sich der Kunde, den obigen Verzicht gemäß § 9 ProdHG auf das die Ware erwerbende Unternehmen zu überbinden. Sollte diese Überbindung – aus welchem Grund auch immer – unterbleiben oder rechtlich unwirksam sein, so verpflichtet sich der Kunde, uns wegen aller daraus resultierenden Nachteile schad- und klaglos zu halten. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zu Gunsten Dritter sind ausgeschlossen. Etwaige Pönalvereinbarungen wegen Leistungsverzug sind betragsmäßig mit höchstens 10 Prozent der Nettoauftragssumme begrenzt. Die an Ort und Stelle abgenommenen oder bekannt gegebenen Naturmaße werden dem Kunden mittels Auftragsbestätigung nochmals bekannt gegeben und sind von diesem umgehend zu überprüfen. Bleiben diese Maße unwidersprochen, können bei Fehlern keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.
5. Storno
Tritt der Kunde von einem Abschluss zurück, behalten wir uns vor, die uns durch den Rücktritt entstehenden Unkosten dem Käufer zu berechnen.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein netto fällig bzw. zahlbar. Anders lautende Zahlungsbedingungenen bedürfen zu deren Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Mangels anderer Vereinbarungen sind wir bei der Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1 % vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlungen pünktlich leistet. Kommt der Kunde nur mit einer einzigen Rate in Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld samt Zinsen fällig. Bei Verbrauchergeschäften tritt Terminsverlust erst bei Verzug mit einer Leistung von mindestens 6 Wochen und nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen ein. Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden. Weiters sind bei großen Aufträgen Vorauszahlungen oder bei bereits geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber; gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Zur Sicherung des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Vorbehaltskäufer zediert bereits jetzt an uns allfällige Kaufpreisforderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung an einen Dritten künftig erwachsen. Veräußert der Vorbehaltskäufer gegen Barzahlung, so wird uns der Weiterverkaufserlös durch antizipiertes Besitzkonstitut übereignet. Die Forderung des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen. Im Falle der Verarbeitung oder des Einbaus unserer Ware entsteht entsprechend dem Verhältnis der Wertanteile Miteigentum.
8. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt ausschließlich österreichischem Recht; die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf – oder anderer internationaler Übereinkommen – wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.
9. Verbindlichkeiten des Vertrages
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
10. Konsumentenschutz
Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die uns im Zuge der Geschäftsbeziehung von ihm bekannt gewordenen Daten für Zwecke der Buchhaltung und Kundenevidenzen automatisationsunterstützt verarbeitet werden können. Der Übermittlung der Daten an Dritte ist auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
11. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist der Käufer hinsichtlich des Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, so kann er, falls die im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bestimmten Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurücktreten. Die anzuwendenden Bestimmungen des KSchG lauten:
§ 3 KSchG
- Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung der Bestellung, die mindestens den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich seiner Vertragserklärung auszufolgen.
- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbe- oder Ausflugsfahrt bzw. einer ähnlichen Veranstaltung „oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße“ in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
> wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat;
> wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihrem Beauftragten vorangegangen sind oder
> bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise vom Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15,00 oder, wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt € 45,00 nicht übersteigt. - Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das die Vertragserklärung enthält, dem Unternehmen oder dessen Beauftragten mit dem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der im Passus 1 genannten Zeit abgesandt wird.
§ 4 KSchG
- Tritt der Verbraucher nach § 3 vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug:
> der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt den gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen Aufwand zu ersetzen;
> der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benutzung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; die Übernahme der Leistung in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. - Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistung unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren überwiegenden Vorteil gereichen.
- Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.
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